Die FRAKTION hat nicht nur die Aufgabe eigene Anträge einzubringen und sich wegen formaler Dinge und geschäftlicher Belange der FRAKTION zu treffen.
Der größte Zeitfaktor sind die Vorbereitungen der Stadtverordnetenversammlungen – das R in FRAKTION steht für Ratsangelegenheiten – und der Ausschüsse – das A in FRAKTION steht für Ausschüsse. Zum Glück erhalten wir die Tagesordnungspunkte und alle Dokumente frühzeitig.
Die erste Stadtverordnetenversammlung findet am 19.11.2020 statt und sie ist vollgepackt mit vielen Tagesordnungspunkten. Die Fülle an Tagesordnungspunkten hat zwei Gründe. Zuerst einmal ist jede erste Versammlung mit vielen formalen Dingen gefüllt, wie dem Bestimmen der Ausschüsse, deren Mitgliederanzahl und der Vereidigung der Stadtverordneten. Der andere Grund ist die Zusammenlegung der ersten und zweiten Stadtverordnetenversammlung in eine. Jetzt werden nicht nur die Grundzüge beschlossen, sondern auch, wer in welchen Ausschuss, in welchen Aufsichtsrat und so weiter darf. Wir haben also gleich volles Programm.
Neben diesen Aufgaben, ist es aber auch an uns, die Anträge der anderen Parteien zu sichten und zu beurteilen. In der ersten Stadtverordnetenversammlung behandeln wir zwei Anträge von Fraktionen, unseren Antrag für den Jugendhilfeausschuss, und ein Antrag der Spaßpartei fdP.
Der Antrag der Spaßpartei, den man auch auf Facebook finden kann, befasst sich mit den Übertragungen der Ratssitzungen im Internet.
Nein, es geht natürlich nicht darum, die Sitzungen des Rates im Internet zu übertragen. Das wurde bereits beschlossen. Einige Stadtverordnete haben diese Übertragung aber aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Unter anderem wegen des Persönlichkeitsrechts.
In dem Antrag geht es darum, eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung einzurichten, die Fragen zur Übertragung der Ratssitzungen beantwortet. Jede Fraktion soll ein Mitglied entsenden und diese fünf Ratsmitglieder sollen dann für den gesamten Rat eine einvernehmliche Lösung und Klärung für die Fragestellungen finden. Dazu hat diese Gruppe, laut Antrag, bis zum 25.03.2021 Zeit. Im Fokus liegt, eine Beschlussempfehlung zur praktischen Umsetzung der Übertragung von Ratssitzungen im Internet sowie zur Lösung des Zielkonfliktes von moderner kommunalpolitischer Kommunikation und Transparenz und der Wahrung individueller Persönlichkeitsrechte ehrenamtlicher Mandatsträger vorzulegen.
Bevor wir einem solchen Antrag zustimmen können, würden wir von der fdP gerne wissen, welche Voraussetzungen für eine Zustimmung denn gegeben sein müssen. Gerade weil es der fdP ja um die Wahrung individueller Persönlichkeitsrechte geht.
Einige Fragen und dieser Zusatz lassen schlussendlich, auch nach Findung eines Kompromisses, genug Spielraum für eine Ablehnung durch einzelne Ratsmitglieder. Das wiederum würde dazu führen, dass es keine Übertragung der Ratssitzungen im Internet geben wird. Wir lassen uns aber gerne positiv überraschen.
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