Wir sind die FRAKTION!
Ganz offiziell sind wir nun seit dem 01.01.2020 die Fraktion Die FRAKTION der Partei Die PARTEI Hattingen.
Einige Spoiler gab es bereits, dennoch hier nun ganz offiziell unsere Fraktionsvereinbarung zur allgemeinen und transparenten Kenntnis:
Die FRAKTION Hattingen
Präambel
Im Bewusstsein einer Verantwortung vor allen Gött*innen, sofern sie existieren, und den Einwohner*innen der Stadt Hattingen und von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Stadtrat den Erfolg der Stadt zu fördern, wurde Die FRAKTION Hattingen gebildet.
§ 1 Die FRAKTION
Die Fraktion des Hattinger Stadtrates „Die FRAKTION Hattingen“ (Fraktion für Ratsangelegenheiten, Ausschüsse, Kommunales, Tierschutz, Interfraktionelles, Ortsteile und Nichtigkeiten) des Ortsverbandes der Partei „Die PARTEI Hattingen“ (Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative) ist eine freiwillige Vereinigungen der drei Stadtverordneten der Partei „Die PARTEI Hattingen“, Lisa Römer, Martin Fuchs und Martin Wagner, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben.
§ 2 Vorsitz
Der Fraktionsvorsitzende ist Martin Wagner. Die zweite Fraktionsvorsitzende ist Lisa Römer. Der dritte Fraktionsvorsitzende ist Martin Fuchs.
§ 2.1 Wahl
Alle Fraktionsvorsitzenden werden von allen Stadtverordneten der Partei Die PARTEI einmal pro Jahr für ein Jahr gewählt.
§ 3 Anträge und Erklärungen
(1) Die drei Stadtverordneten Lisa Römer, Martin Fuchs und Martin Wagner sind berechtigt für die FRAKTION Anträge zu stellen und sonstige Erklärungen abzugeben.
(2) Weitere Stadtverordnete der FRAKTION können keine Anträge für die FRAKTION stellen und auch keine sonstigen Erklärungen für die FRAKTION abgeben, es sei denn, sie werden dafür schriftlich befugt.
§ 4 Erreichbarkeit
(1) Die FRAKTION ist unter folgender Anschrift per Post zu erreichen:
Die PARTEI Hattingen – Die FRAKTION Hattingen Postfach 800248 45502 Hattingen
und per Mail:
diefraktion@die-partei-hattingen.de
(2) Die einzelnen Stadtverordneten sind über die bekannten Daten zu erreichen.
§ 5 Aufnahme weiterer Mitglieder*innen
Stadtverordnete, die keiner Fraktion angehören, können nach einer Fraktionsmitgliedschaft als Hospitant*innen, nach einem Quartal unter Anerkennung der und Mitwirkung zur Erreichung der Ziele der PARTEI (Hattingen) und der FRAKTION Hattingen nach Zustimmung aller Mitglieder*innen der Fraktion Die FRAKTION Mitglied der FRAKTION werden.
§ 5.1 Ausschluss von Mitglieder*innen
Alle Mitglieder*innenentscheidungen werden von allen Fraktionsmitglieder*innen einstimmig beschlossen.
§ 5.2 Sachkundige Bürger*innen
Sachkundige Bürger*innen werden nach der ersten Ratssitzung für die verschiedenen Ausschüsse benannt.
§ 6 Verwendung der Fraktionszuwendungen
Die Verwendungen der Fraktionszuwendungen werden durch Vorschläge und Abstimmungen entschieden.
§ 7 Sitzungen der Fraktionsversammlung
(1) Die Fraktion trifft sich zu maximal 30 Sitzungen in einem Jahr. Die Sitzungen finden immer an den Montagen in den Wochen statt, in denen die Ausschüsse und der Rat tagen.
(2) Die Uhrzeit und der Ort werden mindestens eine Woche vorher bekanntgegeben.
(3) Eine Einladung mit den Tagesordnungspunkten wird ebenfalls eine Woche vorher mit allen nötigen Unterlagen verschickt.
§ 7.1 Sitzungsleitung und Protokoll
(1) Zu Beginn wird ein*e Sitzungsleiter*in bestimmt die/der die Versammlung durchführt.
(2) Über die Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll geführt.
§ 7.2 Beschlussfähigkeit, Abstimmung
(1) Die Fraktionsversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der
Fraktionsmitglieder*innen anwesend sind.
(2) Die Beschlüsse der Fraktion werden einstimmig von den anwesenden Mitglieder*innen gefasst, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt.
(3) Dringende Beschlüsse können auch in Textform, fernmündlich oder durch Nutzung
geeigneter elektronischer Systeme gefasst werden.
(4) Beschlüsse zu Tagesordnungspunkten in den Ausschüssen werden dem Büro der
Stadtverordnetenversammlung als Fraktionsvotum mitgeteilt.
§ 7.3 Transparenz
(1) Es wird ein Beschlussverzeichnis über alle Beschlüsse geführt.
(2) Alle Beschlüsse und Protokolle werden in geeigneter Form veröffentlicht.
§ 8 Ausschluss der Zusammenarbeit
Eine Zusammenarbeit mit der Spaßpartei fdP wird ausgeschlossen.
Ziele:
Die FRAKTION verfolgt das Ziel, das Regierungsprogramm 2014–2114 der PARTEI und das Programm der PARTEI Hattingen 2020 – 2025 umzusetzen.
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